Bilder rechtssicher nutzen

Picture of Norma Schmidt-Renner
Norma Schmidt-Renner
Nutzungsrechte,Urheberrecht
Visuelle Elemente wie Fotos, Icons und Grafiken unterstützen nicht nur lange Texte, sie wecken Emotionen und wirken sich positiv auf die User Experience aus. Bei der Auswahl und Verwendung muss jedoch unbedingt auf die korrekte Nennung der Bildnachweise geachtet werden.

Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen Grafiken, Gebäuden, Quellcodes, Musik- und Kunstwerken oder auch Fotos? Sie sind das geistige Eigentum der Person, die sie ermöglicht hat. Mit der Schöpfung eines Werkes wird die Person automatisch zum Urheber. Damit obliegt ihr allein das Recht, über die weitere Verwendung ihres Werkes zu entscheiden.

  • Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
  • Beim Urheber muss es sich um eine natürliche Person handeln.
  • Wer Urheber ist, ist im Besitz der Verwertungsrechte und kann diese in Form von Nutzungsrechten an andere übertragen.

Das Urheberrecht kann durchaus unerwartete Auswirkungen haben. So ist die Lichtinstallation des Eiffelturms ein künstlerisches Werk und vom Urheberrecht geschützt. Die Veröffentlichung eines Fotos des illuminierten Pariser Wahrzeichens kann einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen, wenn nicht das Einverständnis der Société d’Exploitation de la Tour Eiffe vorliegt.

Bildrechte müssen erworben werden

Wenn ein Bild einem größeren, nicht ausschließlich privatem Personenkreis zugänglich gemacht wird, spricht man von einer Veröffentlichung. Falls dieses Bild nicht von Ihnen selbst, sondern z. B. von einem Fotografen/einer Fotografin erstellt oder über ein Bildarchiv eingekauft wurde, sollten Sie die vor dem Kauf getroffenen Nutzungsbedingungen für das Bild beachten. Oft wird in diesem Zusammenhang auch von Lizenzen gesprochen, über die Bildagenturen häufig die Nutzungszwecke definieren.

Bildnachweis: was, wo und wie?

Bei Veröffentlichung müssen Sie ein erworbenes Bild mit den Angaben des Urhebers – also mit dem Namen des Fotografen oder der Fotografin – versehen. Dies wird als Bildnachweis bezeichnet und durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) vorgeschrieben. Haben Sie das Bild von einer Bildagentur erworben, besteht aus dem Vertragsverhältnis heraus zudem die Verpflichtung zur Benennung der Quelle, also der Bildagentur. Das konkrete Format für den Bildnachweis sieht meist wie folgt aus: ©Name der Künstler:in/Website der Bildagentur
Es gibt jedoch Unterschiede bei den Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht, daher sollten Sie unbedingt in den Lizenzbedingungen der jeweiligen Bildagentur nachschauen. Und berücksichtigen Sie den Verwendungszweck: Für Social Media gibt es oft andere Vorgaben.

Die Angabe des Urhebers und der Quelle muss nicht immer zwangläufig erfolgen. Einige Bildagenturen geben an, dass die Nennung des Urhebers nur bei redaktioneller Verwendung erforderlich ist. Beachten Sie jedoch: Die Quelle, also die Bildagentur, muss in diesem Fall dennoch genannt werden.

Wir empfehlen, den Bildnachweis immer komplett einzuarbeiten, denn erstens können sich die Vorgaben der Bildagenturen ändern und zweitens müssen Sie so nicht vor jeder Newsletteraussendung oder Contentveröffentlichung klären, ob es sich um redaktionelle oder kommerzielle Inhalte handelt.

Die Benennung des Urhebers sollte so erfolgen, dass Werk und Künstler:in eindeutig zugeordnet werden können. Wenn Sie beispielsweise Grafiken oder Bilder auf Ihrer Website präsentieren und alle Werke von einem Urheber stammen, reicht die Nennung im Impressum aus.  Insofern im Impressum genau beschrieben wird, welches Bild von welchem Urheber stammt, kann der Bildnachweis im Impressum auch bei verschiedenen Urhebern ausreichend sein. Aber: Wenn das Sammelverzeichnis unübersichtlich wird, kann dies als Verstoß gegen die Anforderungen an einen Bildnachweis verstanden werden. Die Nennung von Namen und  Quelle direkt am Bild ist der sicherste Weg.

Dies gilt auch für Newslettern: Wenn nur ein, zwei Bilder verwendet werden, stellt die Nennung des Bildnachweises im Impressum des Newsletters kein Problem dar, denn die Übersichtlichkeit bleibt gewährleistet. Bei mehr Bildern ist die Nennung von Urheber und Quelle direkt am Bild zu empfehlen.

Was alles ins Impressum gehört und was nicht, erfahren Sie in unserem Artikel zur Impressumspflicht.

Nutzung KI-generierter Bilder

Von Künstlicher Intelligenz geschaffene Bilder unterliegen nicht dem Urheberschutz, da es sich nicht um eine „persönliche, geistige Schöpfung“ handelt. Es ist jedoch möglich, dass Drittrechte wie Personen- oder Gebäuderechte berücksichtigt werden müssen.

Eine Kennzeichnungspflicht gibt es also für KI-Bilder nicht. Es ist jedoch im Hinblick auf den Verbraucherschutz ratsam, Inhalte, die von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden und realistisch wirken, als KI-generiert zu kennzeichnen. Inzwischen stellen auch Bildagenturen KI-Anwendungen zur Verfügung. Hierfür nutzen sie ihre eigenen Archivbilder. Um eine eventuelle Verpflichtung zum Bildnachweis zu erfüllen, ist es ratsam, sich die Nutzungsbedingungen anzusehen.

DSGVO und Künstliche Intelligenz: Passt das zusammen?

In vielen Unternehmen wird über den Einsatz von KI-basierten Tools diskutiert, andere verwenden sie bereits. Manchmal ohne klare Vorgaben zur Nutzung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir die Anwendungsmöglichkeiten einer datenschutzfreundlichen KI im Rahmen der Marketing-Automatisierung und geben Ihnen einen ersten Überblick zu Sinn und Zweck einer unternehmensinternen KI-Richtlinie.

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Für alle juristischen Fragen sollten Sie einen im jeweiligen Fachgebiet ausgewiesenen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Bilder rechtssicher nutzen
Mautic Blog
Mautic-Newsletter

Unser Mautic Newsletter informiert Sie regelmäßig über Mautic und unsere dazu passenden Angebote. Melden Sie sich doch an, es ist kostenlos!

Sie können sich jederzeit wieder abmelden - mit nur einem Klick! Wir schützen Ihre personenbezogenen Daten leidenschaftlich. Datenschutzerklärung anzeigen.

Cookies und Datenschutz
Bitte stimmen Sie der Nutzung von Cookies und dem Tracking zu, damit wir Ihnen den bestmöglichen Service bieten können:
Laden...
Widersprechen?

Wenn Sie widersprechen, speichern wir dies in einem Cookie und befolgen Ihren Wunsch. Sie verlieren dadurch den Zugang zu personalisierten Angeboten und zu Inhalten wie Schulungen, Artikeln, kostenlosen Tools, Newsletter usw.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die vollständige Angaben zu den Datenverarbeitungen und zu Ihren Rechten. Sie können zum Beispiel Ihre Einwilligung jederzeit widerufen, Auskunft, Korrektur, Herausgabe oder Löschung Ihrer Daten verlangen.

Für Ihre informierte Entscheidung beschreibt unsere Datenschutzerklärung alle Verarbeitungen ausführlich. Hier finden Sie die Kurzfassung: