Barrierefreie Websites werden Pflicht

Picture of Norma Schmidt-Renner
Norma Schmidt-Renner
barrierefreie Website,Barrierefreiheitsgesetz
Websites, die elektronische Services anbieten, müssen diese ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zur Verfügung stellen. Dieser Artikel erklärt Ihnen, was das konkret heißt und welche Auswirkungen, aber auch Vorteile das für Ihr Unternehmen haben kann.

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) setzt Deutschland die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments in nationales Recht um. Es ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden.

Das BFSG regelt unter anderem die Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit auf Websites von bzw. für

  • Banken, Online-Banking, Bankdienstleistungen,
  • Personenbeförderungsdiensten im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr,
  • Telekommunikationsdiensten,
  • Online-Shops und E-Commerce, auch wenn die verkauften Produkte selbst nicht vom BFSG abgedeckt sind, und
  • Online-Terminbuchungen.

Das bedeutet konkret, dass viele Websites, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr betreiben, künftig nach den Vorschriften des BFSG barrierefrei zu gestalten sind. Verstöße können zu Sanktionen führen.

Websites, auf denen Produkte oder Dienstleistungen präsentiert werden, oder Blogs, auf denen Produkte oder Dienstleistungen nicht gegen Bezahlung erworben oder gebucht werden können, fallen aktuell nicht unter den Geltungsbereich des BFSG.

Ausnahmen gelten auch für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro und sind im Barrierefreiheitsgesetz geregelt.

 

Was bedeutet aber barrierefrei?

Nach § 3 Absatz 1 BFSG sind Produkte und Dienstleistungen „barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.

Digitale Barrieren schließen jedoch nicht nur Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen aus, sondern auch viele Senioren*innen oder Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.

Mögliche Barrieren sind beispielsweise:

  • Technische Einschränkungen, insbesondere für assistive Hilfsmittel
  • Sehbehinderungen wie Blindheit oder Farbsehschwächen
  • Beeinträchtigung oder Verlust des Hörens
  • Kognitive Beeinträchtigungen
  • Motorische Einschränkungen

Tatsache ist, dass Barrierefreiheit im Internet für 10 Prozent der deutschen Bevölkerung unerlässlich und für mindestens 30 Prozent notwendig ist. Hilfreich ist sie sicherlich für alle.

Ziel sollte es also sein, digitale Angebote universell zugänglich zu machen. So darf eine barrierefreie Website weiterhin optisch ansprechend sein, muss aber eben künftig auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sein.

Aufzählung der wichtigsten Vorteile einer barrierefreien Website
Die wichtigsten Vorteile einer barrierefreien Website

Auch Formulare müssen barrierefrei werden

Auf die Umsetzung barrierefreier Formulare sollte nicht verzichtet werden – nicht nur aus rechtlichen Gründen. Webformulare sind für viele Vermarkter das Lead-Generierungstool mit der höchsten Konvertierungsrate.

Nicht barrierefreie Inhalte führen zu einer geringeren Conversion-Rate, dem Unternehmen gehen unter Umständen wertvolle Leads verloren. Barrierefreie Formulare ermöglichen es Unternehmen, nicht nur neue Kund*innen zu gewinnen, sondern auch ihre bestehende Kundschaft mit leicht zugänglichen und dennoch ansprechenden Formularen weiter an sich zu binden. Das gilt natürlich auch für Mautic-Formulare.

Für Barrierefreiheit müssen Webformulare entsprechenden Anforderungen gerecht werden, beispielsweise hinsichtlich der Textgrößen, in Bezug auf Fehlermeldungen, zeitgesteuerte Interaktionen oder bei den Kontrastanforderungen. Die Tastaturbedienbarkeit stellt ein zusätzliches Kriterium für barrierefreie Formulare dar. Jedes Formular muss vollständig mit der Tastatur bedient werden können. 

Mautic-Tipp:
In Mautic können Sie bereits heute nach dem Prinzip One Thing per Page einen wichtigen Schritt in Richtung barrierefreie Formulare gehen. Durch mehrseitige Formulare ist es möglich, lange und komplexe Inhalte übersichtlicher zu gestalten. Die Usability verbessert sich. Eine Beispielumsetzung für mehrseitige Formulare finden Sie in unseren Demos.

Was ist nun zu tun?

Für Ihre bestehenden Formulare und Ihre Website bedeutet dies im ersten Schritt, dass diese auf Barrierefreiheit und Accessibility getestet werden sollten. Eine erste und kostenfreie Untersuchungsmöglichkeit, um einen Überblick zum Optimierungsbedarf zu erhalten, bietet das Chrome Developer Tool Lighthouse. Übrigens: Eine barrierefreie Website hat auch einen positiven Einfluss auf die Performance.

Ein kostenpflichtiges Testverfahren ist der BITV-Test. Hier werden detaillierte Erklärungen gegeben und genau beschrieben, was warum geprüft wird. Das Prüfverfahren wird von erfahrenen Experten durchgeführt und vollständig offengelegt.

Weitere Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz und Testmöglichkeiten für die Barrierefreiheit Ihrer Website finden Sie zum Beispiel hier:

Wir beraten Sie

Mit vertretbarem Aufwand ist es möglich, Ihr Mautic barrierearm zu kriegen. Für die Erstellung neuer Formulare werden wir ein Accessibilty-Theme entwickeln, welches den relevanten Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten und Notwendigkeiten für Ihr künftig barrierearmes Digitalangebot.

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Für alle juristischen Fragen sollten Sie einen im jeweiligen Fachgebiet ausgewiesenen Rechtsbeistand hinzuziehen. 

Barrierefreie Websites werden Pflicht
Mautic Blog
Mautic-Newsletter

Unser Mautic Newsletter informiert Sie regelmäßig über Mautic und unsere dazu passenden Angebote. Melden Sie sich doch an, es ist kostenlos!

Sie können sich jederzeit wieder abmelden - mit nur einem Klick! Wir schützen Ihre personenbezogenen Daten leidenschaftlich. Datenschutzerklärung anzeigen.

Cookies und Datenschutz
Bitte stimmen Sie der Nutzung von Cookies und dem Tracking zu, damit wir Ihnen den bestmöglichen Service bieten können:
Laden...
Widersprechen?

Wenn Sie widersprechen, speichern wir dies in einem Cookie und befolgen Ihren Wunsch. Sie verlieren dadurch den Zugang zu personalisierten Angeboten und zu Inhalten wie Schulungen, Artikeln, kostenlosen Tools, Newsletter usw.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die vollständige Angaben zu den Datenverarbeitungen und zu Ihren Rechten. Sie können zum Beispiel Ihre Einwilligung jederzeit widerufen, Auskunft, Korrektur, Herausgabe oder Löschung Ihrer Daten verlangen.

Für Ihre informierte Entscheidung beschreibt unsere Datenschutzerklärung alle Verarbeitungen ausführlich. Hier finden Sie die Kurzfassung: