Überprüfen Sie Datenschutzhinweis und Impressum

DDG §5, Impressumspflicht

Das Telemediengesetz (TMG) wurde zum 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Für nahezu jeden Websitebetreiber standen damit verbunden zumindest Prüfungen an. Doch was gehört eigentlich in ein Impressum?

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